Hier finden Sie Antworten auf typische Fragen zur Eingabe, Berechnung und Interpretation der Ergebnisse von Schallimmissionsermittlungen bei Luft-Wasser-Wärmepumpen.
Die FAQ ergänzen die Anleitung und die Hinweise (i) direkt bei den Eingabefeldern. Sie enthalten ausführlichere Informationen zu Gerätedaten, Aufstellungssituationen, möglichen Zuschlägen und Abzügen sowie zur nachvollziehbaren Dokumentation der Berechnung.
Angaben zur Wärmepumpe
Die Liste enthält alle Hersteller und alle Modelle, die in der GET-Datenbank (www.produktdatenbank-get.at) eingetragen und verfügbar sind.
Sollte ein Hersteller oder ein bestimmtes Modell nicht aufscheinen, prüfen Sie zuerst die Herstellerbezeichnung (unterschiedliche Schreibweisen) bzw. die genaue Modellbezeichnung. Sollte der Hersteller oder das Modell immer noch nicht zu finden sein, wenden Sie sich bitte direkt an den jeweiligen Hersteller.
Für die Schallberechnungen wird der maximale Schallleistungspegel (in dB(A)) für den jeweiligen Tagesabschnitt eingesetzt. Da der Schallleistungspegel nach ErP geringer ist, darf er nicht eingesetzt werden.
Daraus ergibt sich, dass für den Abend bzw. die Nacht entweder der "Maximale Schallleistungspegel" oder der "Maximale Schallleistungspegel im schallreduzierten Betrieb" eingesetzt wird, je nachdem was ausgewählt wurde.
Die Auswahl für die Berechnung ergibt sich aus Erläuternde Bemerkungen zu OIB-Richtlinie 5 (2023): "Für den Nachweis der Erfüllung der Anforderungen ist der maximale Schallleistungspegel im Freien (Lw,A,max) unter der in Punkt 5.2.3 angeführten Betriebsart laut Herstellerangabe und nicht der laut ErP-Label angegebene Wert heranzuziehen."
Ein Schalldruckpegel in einer bestimmten Entfernung ist nicht geeignet.
Der ErP-Schallleistungspegel laut Ökodesign-Verordnung wird unter festgelegten Norm-Prüfbedingungen (d.h. bestimmten Betriebsbedingungen) ermittelt. In den Mitteilungen der Europäischen Kommission wurde verbindlich festgelegt, dass diese Norm-Prüfung nach ÖNORM EN 12102 zu erfolgen hat. Dieser Wert muss vom Wärmepumpen-Hersteller auf dem EU-Energielabel angegeben und in die GET-Datenbank eingetragen werden.
Die Messmethode für den ErP-Schallleistungspegel ist so für normierte Bedingungen festgelegt, dass die Werte verschiedener Wärmepumpen objektiv vergleichbar sind. Der Betriebspunkt für die Messung beschreibt aber meist nicht den maximal möglichen Lärmpegel. Daher ist der "maximale Schallleistungspegel" der Wärmepumpe meist höher und wird ebenso vom Wärmepumpen-Hersteller in die GET-Datenbank eingetragen.
Für die Beurteilung ist meist der im Normalfall höhere maximale Schallleistungspegel maßgeblich.
Die Berechnung verwendet die hinterlegten Schallwerte der vorgesehenen Betriebszustände. Kurzzeitige Sondergeräusche können davon abweichen (z.B. beim Abtauen oder bei sehr hoher Last durch sehr kalte Außentemperaturen). In der Regel ist dies aber für die Schallberechnung nicht zu berücksichtigen.
Bei konkreten Auffälligkeiten im laufenden Dauerbetrieb kontaktieren Sie am besten den Hersteller.
Im schallreduzierten Betrieb wird die Leistung von Ventilator oder Verdichter begrenzt. Dadurch kann die Wärmepumpe leiser, zugleich aber auch weniger leistungsfähig werden.
Ein schallreduzierter Betrieb kann daher manchmal zu einer zu geringen Leistung führen. Prüfen Sie, ob die erforderliche Heizleistung weiterhin erreicht wird.
Für die 3 Tagesabschnitte können unterschiedliche Betriebswerte gelten.
Ein reduzierter Wert in der Nacht oder Abend&Nacht
kann nur verwendet werden, wenn der zugehörige Schallleistungspegel vom Hersteller angegeben ist und
darf nur verwendet/gewählt werden, wenn dieser Betriebsmodus tatsächlich am Gerät eingestellt wird.
Anforderungen
Es ist jeweils die Anforderung für den Tag (06:00 bis 19:00), den Abend (19:00 bis 22:00) und die Nacht (22:00 bis 06:00) einzutragen.
Grundlage für die Beurteilung der Schallimmissionen durch Wärmepumpen ist der "Planungsrichtwert für den Basispegel", der für den Schallimmissionspunkt (in der Regel die Grundstücksgrenze des Nachbarn) einzuhalten ist. Solche Werte werden z.B. in der OIB-Richtlinie 5 genannt. Allerdings sind die OIB-Werte nicht für ganz Österreich gültig!
Im Unterschied dazu wird auch öfters der Beurteilungspegel bzw. "Planungsrichtwert für die Immission" genannt. Diese Werte sind um 10 dB(A) höher als die benötigten Werte. Diese Differenz kommt zustande, da vorgegeben wird, dass Belastungen durch Dauergeräusche leiser sein müssen als kurz auftretende Geräusche.
Wichtig: Da die Anforderungen regional sehr unterschiedlich von den zuständigen Baubehörden festgelegt werden, sind diese Werte unbedingt bei der Baubehörde zu erfragen. Fragen Sie gezielt nach dem "Planungsrichtwert für den Basispegel", um Missverständnisse zu vermeiden. Eine schriftliche Auskunft von der Baubehörde ist sehr zu empfehlen!
OIB-Richtlinie 5
Die vorausgefüllten Anforderungen nach OIB-Richtlinie 5 geben nur einen Hinweis über die ungefähre Höhe der Anforderungen. Die OIB-Werte sind nicht für ganz Österreich gültig! Regionale Abweichungen sind sehr häufig!
ÖNORM S 5021:2017 führt ebenfalls Werte an. Dabei handelt es sich allerdings um "Planungsrichtwerte für die Immission". Wie oben erwähnt sind diese um 10 dB(A) höher als die benötigten Werte!
Da es auf die Vorgabe der Baubehörde ankommt, sind die Normwerte (um 10 dB(A) vermindert) nur hilfreich für eine Einordnung der Vorgaben der Baubehörden.
Lärminfo.at
Infos sind auch auf der Website "Lärmregelungen zu Luftwärmepumpen" als Orientierung zu finden. Aber auch das ersetzt keine Anfrage bei der Baubehörde.
Die Anforderungen dürfen an keinem der maßgeblichen Schallimmissionspunkte überschritten werden. Als Schallimmissionspunkt gilt die konkrete Stelle, für den der Schalldruckpegel berechnet und beurteilt werden soll. Es kann vorkommen, dass mehrere Schallimmissionspunkte zu untersuchen sind (z.B. bei mehreren Nachbarn).
Laut OIB-Richtlinie 5 (2023), Abschnitt 5.2.2 gilt: "Technische Anlagen für die Konditionierung von Gebäuden oder Teilen von Gebäuden sind so zu dimensionieren, zu errichten und zu betreiben, dass die energieäquivalenten Dauerschallpegel (kein zeitbewerteter Pegel) der Anlagengeräusche in der jeweiligen Betriebsart an der Nachbargrundstücksgrenze als auch an Fenstern und Außentüren von Aufenthaltsräumen anderer Wohneinheiten auf dem eigenen Grundstück die Werte nachstehender Tabelle nicht übersteigen."
Bei Einfamilienhäusern ist somit in der Regel die Nachbargrundstücksgrenze maßgeblich. Bei Mehrfamilienhäusern ist die Situation gemäß OIB genauer zu betrachten.
Wichtig laut Erläuternde Bemerkungen zu OIB-Richtlinie 5 (2023): "Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine unmittelbar angrenzende Verkehrsfläche nicht als Nachbargrundstücksgrenze zu betrachten ist."
Es gilt der jeweils nächstgelegene Punkt der Nachbargrundstücksgrenze. Daher ist die Distanz von der Wärmepumpe (Geräte-Mitte) zu diesem Punkt zu ermitteln.
Bei unterschiedlichen Voraussetzungen (z.B. Abschirmung zu einem Nachbarn, zu weiteren Nachbarn keine Abschirmung) oder wenn es die Baubehörde verlangt, können auch mehrere Berechnungen zu den jeweiligen Nachbarn nötig sein, um jenen mit den höchsten Schallimmissionen zu ermitteln. Dazu ist die Schallberechnung und der Bericht für jede Berechnung einzeln durchzuführen.
Bei Unklarheiten über den/die maßgeblichen Schallimmissionspunkt(e) wenden Sie sich an die zuständige Baubehörde.
In der Regel gilt die Grundstücksgrenze des Nachbargrundstücks als maßgeblich für die Schallberechnung. Wenn das Nachbargrundstück nicht bebaut ist, zählt trotzdem die Nachbargrundstücksgrenze.
Verwenden Sie bei Unsicherheiten oder bei Sonderfällen keinen selbst gewählten Ersatzpunkt, sondern stimmen Sie sich mit der zuständigen Baubehörde ab.
Prüfen Sie alle möglicherweise maßgeblichen Schallimmissionspunkte. Dies kann mit dem Schallrechner schnell durch Anpassung der jeweils unterschiedlichen Eingaben durchgeführt werden.
Mehrfache Durchführung der Berechnungen:
In Fällen, wo nicht direkt ersichtlich ist, welcher der maßgeblichen Schallimmissionspunkte der mit der höchsten Schallimmission sein wird (z.B. Abschirmung zu einem Nachbarn, zu weiteren Nachbarn keine Abschirmung),
und in Fällen, in denen die Baubehörde es verlangt,
ist eine mehrmalige Durchführung der Berechnung sowie ggf. Abspeichern und Ausdrucken des Schallimmissions-Berichte nötig.
Tragen Sie dazu nacheinander
die Daten für jeden der zu betrachtenden Nachbarn ein,
führen Sie die Berechnung aus,
ggf. speichern Sie die Daten in getrennten Dateien und
erstellen und speichern Sie die Schallimmissionsberichte (PDF).
Bei Unklarheiten über den/die maßgeblichen Schallimmissionspunkte wenden Sie sich an die zuständige Baubehörde.
Die Zuschläge für die Position bzw. Aufstellungssituation dürfen nicht eigenständig addiert werden.
Wählen Sie die im Schallrechner angeführte Standardsituation, die den tatsächlichen Fall am besten beziehungsweise am ungünstigsten abbildet.
Nicht dargestellte Kombinationen sind fachlich zu beurteilen. Sollten Möglichkeiten der Positionierung fehlen, senden Sie uns eine Nachricht.
Berücksichtigen Sie ein Vordach oder einen Dachvorsprung, wenn er die Wärmepumpe wie dargestellt überragt und Schall reflektieren kann. Orientieren Sie sich bei der Beurteilung auch an der Abbildung und den angegebenen Abständen und Höhen.
Die Geräuschabstrahlung kann richtungsabhängig sein. Ohne geeignete Informationen des Herstellers über die Richtungsabhängigkeit ist jedoch keine zusätzliche Minderung allein aufgrund der Ausblasrichtung anzusetzen.
Herstellerangaben zu Aufstellung und Luftführung sind auf jeden Fall einzuhalten!
Hanglagen führen oft zu umfangreichen und komplexen Berechnungen. Sie können daher nur näherungsweise mit den Standard-Tools betrachtet werden. Die Ungenauigkeit hängt von der Steigung und weiteren Faktoren ab. Diese Einschränkung ergibt sich grundsätzlich bei entsprechend vereinfachten (Online-)Schallrechnern.
Distanz
Es ist die Distanz zwischen Wärmepumpe (Mitte des Gerätes) und dem maßgeblichen, in der aktuellen Berechnung zu beurteilenden Schallimmissionspunkt durch Einzeichnen in den Plan zu ermitteln oder direkt einzugeben.
Platzieren Sie die Wärmepumpe am vorgesehenen Aufstellungsort.
Der Markierungspunkt kennzeichnet den Mittelpunkt der Wärmepumpe und bildet den Ausgangspunkt für die Distanzmessung.
Als Schallimmissionspunkt gilt die konkrete Stelle, für den der Schalldruckpegel berechnet und beurteilt werden soll. Bei mehreren Nachbarn kann es vorkommen, dass mehrere Schallimmissionspunkte zu untersuchen sind. Die Anforderungen dürfen an keinem der maßgeblichen Schallimmissionspunkten überschritten werden.
Laut OIB-Richtlinie 5 (2023), Abschnitt 5.2.2 gilt: "Technische Anlagen für die Konditionierung von Gebäuden oder Teilen von Gebäuden sind so zu dimensionieren, zu errichten und zu betreiben, dass die energieäquivalenten Dauerschallpegel (kein zeitbewerteter Pegel) der Anlagengeräusche in der jeweiligen Betriebsart an der Nachbargrundstücksgrenze als auch an Fenstern und Außentüren von Aufenthaltsräumen anderer Wohneinheiten auf dem eigenen Grundstück die Werte nachstehender Tabelle nicht übersteigen."
Bei Einfamilienhäusern ist somit in der Regel die Nachbargrundstücksgrenze maßgeblich. Bei Mehrfamilienhäusern ist die Situation gemäß OIB genauer zu betrachten.
Wichtig laut Erläuternde Bemerkungen zu OIB-Richtlinie 5 (2023): "Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine unmittelbar angrenzende Verkehrsfläche nicht als Nachbargrundstücksgrenze zu betrachten ist."
Es gilt der jeweils nächstgelegene Punkt der Nachbargrundstücksgrenze. Daher ist die Distanz von der Wärmepumpe (Geräte-Mitte) zu diesem Punkt zu ermitteln.
Bei unterschiedlichen Voraussetzungen (z.B. Abschirmung zu einem Nachbarn, zu den weiteren Nachbarn keine Abschirmung) oder wenn es die Baubehörde verlangt, können auch mehrere Berechnungen zu den jeweiligen Nachbarn nötig sein, um jenen mit den höchsten Schallimmissionen zu ermitteln. Dazu ist die Schallberechnung und der Bericht für jede Berechnung einzeln durchzuführen.
Bei Unklarheiten über den/die maßgeblichen Schallimmissionspunkt(e) wenden Sie sich an die zuständige Baubehörde.
Die Messung im Plan dient als praktische Unterstützung. Bitte vergleichen Sie den mit dem Plan ermittelten Abstand mit dem tatsächlichen Abstand vor Ort, da dieser für die Berechnung maßgeblich ist.
Bei Bedarf können Sie den Wert direkt im Eingabefeld für die Distanz unterhalb des Plans korrigieren. Aus Dokumentationsgründen ist eine Korrektur um max. 10 % gegenüber der Planermittlung zulässig. Sollte eine größere Korrektur nötig sein, führen Sie zuerst die Platzierung der Wärmepumpe und/oder die Distanzmessung im Plan erneut durch.
Als grobe Faustformel reduziert eine Verdopplung des Abstands bei freier Schallausbreitung und ohne Bodendämpfung den Schallpegel am Schallimmissionspunkt um etwa 6 dB.
Die tatsächliche Änderung hängt von mehreren Faktoren ab, z.B. von der Aufstellung, der Bodenoberfläche, Reflexionen und Abschirmung.
Ein Einzeichnen der Grundstücksgrenzen ist optional, aber oft sinnvoll. Bereits im Plan sichtbare Grundstücksgrenzen können mit der Zeichenfunktion als für die Berechnung maßgeblich hervorgehoben werden.
Zeichnen Sie die für die Berechnung maßgeblichen Grundstücksgrenzen durch Klicken auf die Eckpunkte ein. Dieser Schritt kann übersprungen werden, sofern die maßgeblichen Grundstücksgrenzen auf dem vorbereiteten Plan bereits ausreichend gut erkennbar sind.
Wesentlich ist, die für die Berechnung maßgeblichen Grundstücksgrenzen richtig zu berücksichtigen! Beispielsweise sind Grundstücksgrenzen, die an Verkehrsflächen grenzen, nicht maßgeblich. Laut den Erläuternden Bemerkungen zur OIB-Richtlinie 5 (2023) gilt: "dass eine unmittelbar angrenzende Verkehrsfläche nicht als Nachbargrundstücksgrenze zu betrachten ist." Daher ist in diesem Fall die Grundstücksgrenze des Nachbarn hinter der Verkehrsfläche maßgeblich. Das Einzeichnen ist dann wesentlich, um die tatsächlich für die Berechnung herangezogene Grundstücksgrenze hervorzuheben und zu dokumentieren.
Das Einzeichnen des Gebäudes ist sinnvoll, wenn die Gebäudeumrisse im Plan nicht bereits vorhanden sind oder sich die Gebäudeform gegenüber dem Plan ändert.
Das eingezeichnete Gebäude unterstützt die Orientierung und kann für die Beurteilung der Aufstellung und einer möglichen Abschirmung relevant sein. Nicht zuletzt ist die Plandarstellung für die Dokumentation wesentlich und daher ist auch die Gebäudeform wichtig.
Bilden Sie die tatsächliche Gebäudeform ausreichend genau ab.
Weitere Anlagen
Wenn mehrere Wärmepumpen desselben Modells direkt nebeneinander stehen und auf dieselben Betriebsmodi (Tagbetrieb / schallreduzierter Betrieb) eingestellt sind, kann das durch die Auswahl unter dem Punkt "Weitere Anlagen" berücksichtigt werden. Die Distanz ist in diesem Fall von der Mitte aller Anlagen ausgehend zu ermitteln.
Als Grundlage für die Berechnung gilt die Vorgabe der OIB-Richtlinie 5 (2023), Abschnitt 5.2.5: "Mehrere technische Anlagen für die Konditionierung von Gebäuden auf einem Grundstück sind als eine gesamte Anlage zu betrachten."
Schallpegel werden logarithmisch addiert. Wenn mehrere identische Anlagen direkt nebeneinander stehen und gleich betrieben werden, ergibt die logarithmische Addition Folgendes:
1 weitere Anlage ergibt einen Aufschlag von +3 dB(A),
2 weitere Anlagen ergeben einen Aufschlag von +4,7 dB(A),
3 weitere Anlagen ergeben einen Aufschlag von +6,0 dB(A).
Bodendämpfung
Die Beschaffenheit des Bodens wird bei der Berechnung berücksichtigt und kann zu einer Dämpfung des Schalls führen. Für die Berechnung wird daher die Beschaffenheit des Bodens zwischen Wärmepumpe und Schallimmissionspunkt benötigt.
Der Boden zwischen Wärmepumpe und Schallimmissionspunkt kann sich dämpfend (d.h. verringernd) auf den Schall auswirken.
Die Bodendämpfung wird nach ISO 9613-2:2024, Abschnitt 7.3 ermittelt, wobei "diese Dämpfung in erster Linie durch die Bodenoberfläche in der Nähe der Quelle und des Empfängers bestimmt wird".
In diesem Schallrechner wird das allgemeine Berechnungsverfahren nach ISO 9613-2:2024, Abschnitt 7.3.1, und nicht das vereinfachte Verfahren nach Abschnitt 7.3.2 eingesetzt!
Für die Berechnung werden Annahmen getroffen, um die notwendigen Eingaben auf ein der Genauigkeit des Verfahrens entsprechendes sinnvolles Maß zu begrenzen.
Die Auswahlmöglichkeiten sind (dies wirkt sich auf den in der Berechnung eingesetzten Bodenfaktor G aus, ein Maß für die akustischen Eigenschaften des Bodenoberflächen):
Boden schallhart (z.B. Asphalt, Beton, Schotter, Wasser) G=0,0 Schotter wird im Schallrechner koservativ dieser Kategorie zugeordnet. Hinweis: Für schallharten Boden wird somit im Schallrechner entsprechend ISO 9613-2 keine Bodendämpfung angesetzt. Negative Werte der Bodendämpfung werden in Anlehnung an Empfehlung in der ISO/TR 17534-3:2015 nicht berücksichtigt.
Boden gemischt mit absorbierenden Anteilen (z.B. Betonsteine mit Rasen) G=0,6 Hinweis: Dieser Wert wurde eher konservativ ausgewählt, um eine übermäßige Berücksichtigung der Dämpfung solcher gemischten Böden zu vermeiden.
Es muss sich um ein massives Hindernis, wie z.B. das eigene Gebäude oder eine massive Wand handeln.
Die Wärmepumpe muss innerhalb von 3m zum Gebäude stehen.
Links und rechts muss das Hindernis die Wärmepumpe jeweils um 3m überragen.
Das Hindernis muss mindestens 3m hoch sein.
Hinweis: Der für Abschirmungen oft angegebene Wert von -15 dB(A) ist nur bei deutlich strengeren Voraussetzungen nachvollziehbar. In diesem Schallrechner werden -13 dB(A) angesetzt, da dieser Wert bei einer realistischen Aufstellungssituation nachvollziehbar ist.
Lärmschutzmaßnahmen
Tragen Sie für eine Schallschutzhaube nur einen vom Hersteller angegebenen, nachgewiesenen Minderungswert ein, der für die konkrete Kombination aus Wärmepumpe und Schallschutzhaube gilt. Pauschale oder geschätzte Abschläge sind nicht geeignet.
Fügen Sie auch immer eine Beschreibung hinzu, damit die eingesetzten Lärmschutzmaßnahmen jederzeit nachvollzogen werden können.
Ergebnisse
Als Ergebnis werden die Beurteilungspegel für alle 3 Tagesabschnitte ausgegeben und mit den jeweiligen Anforderungen verglichen.
Bei einem positiven Ergebnis erhalten Sie zusätzlich:
Reserve (Pegel): um wie viele dB liegt der Beurteilungspegel unter der Anforderung.
Reserve (Distanz): um wie viele Meter könnte die Wärmepumpe näher am Schallimmissionspunkt stehen.
Bei einem negativen Ergebnis erhalten Sie zusätzlich für jene Tagesabschnitte, in denen die Anforderungen nicht eingehalten werden:
Überschreitung (Pegel): um wie viele dB werden die Anforderungen überschritten.
Erforderliche zusätzliche Distanz: um wie viele Meter muss die Distanz vergrößert werden, damit (ohne sonstige Maßnahme) ein positives Ergebnis erreicht wird.
Checkliste, als Unterstützung für die Prüfung der Aufstellungssituation und um nötige Änderungen vorzunehmen, damit die Anforderungen eingehalten werden.
Überschreitung und erforderliche zusätzliche Distanz werden nur für jene Tagesabschnitte angezeigt, in denen die jeweilige Anforderung nicht eingehalten wird.
Ein Bericht (mit positiven oder negativen Ergebnissen) kann jederzeit über „PDF erzeugen“ erstellt und als PDF gespeichert werden.
Ein negativer Schallpegel bedeutet nicht, dass „weniger als kein Schall“ vorhanden ist und stellt grundsätzlich keinen Rechenfehler dar.
0 dB bedeutet nicht „absolute Stille“, sondern entspricht einem festgelegten Bezugsschalldruck von 20 Mikropascal und liegt ungefähr bei der menschlichen Hörschwelle. Auch geringere Schalldruckpegel und somit negative dB-Werte sind daher grundsätzlich möglich.
Zu beachten ist, dass der Schallrechner ausschließlich den von der Wärmepumpe verursachten Schallbeitrag am ausgewählten Immissionspunkt berechnet. Bei z.B. großen Entfernungen kann dieser rechnerische Beitrag daher unter 0 dB(A) liegen.
Ein Ergebnis von beispielsweise -55 dB(A) bedeutet jedoch nicht, dass am betreffenden Ort insgesamt ein Geräuschpegel von -55 dB(A) herrscht, weil auch andere Umgebungsgeräusche vorhanden sein werden. Der berechnete Beitrag der Wärmepumpe liegt dann aber so weit unter dem Hintergrundgeräusch, dass sein Beitrag kaum noch relevant ist.
Bei einer theoretischen absoluten Stille würde der Schalldruckpegel mathematisch gegen minus unendlich gehen. Absolute Stille ist in der Praxis nicht erreichbar.